Nächster Kurstermin: 30.3.2025
Bei diesen Lehrgängen wird die Fachkunde für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen vermittelt.Dies beinhaltet das grundlegende gesetzliche und theoretische Wissen sowie die praktischen Fähigkeiten.
Der Kurs beginnt am Sonntag 8:30 Uhr.
2. Tag und Prüfung Montag 31.3.2025
- Jahrelange Erfahrung
- Optimale Schulungsräume
- Von Profis entwickelt
Enthalten | Schulungsunterlagen Deine Zufriedenheit ist uns sehr wichtig! Falls du weitere Fragen hast, unser Team steht dir jederzeit zu unseren Geschäftszeiten zur Verfügung. Bitte zögere nicht dich an uns zu wenden. E-mail: info@hunters-world.de Telefon: +49 (0) 8131-29 77 270 Kennst du schon unsere Hunters World App? App downloaden, Punkte sammeln und ein Jagdwochenende und vieles mehr erhalten. Hier geht es zur App: Download |
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Dauer | 16 Stunden |
Mitzubringen | Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Muster als Download steht "Mehr Informationen" zur Verfügung. |
Teilnehmer | 10 bis maximak 20 Teilnehmer |
Zusätzliche Informationen | Amtl._Vordruck_UBB.pdfAntrag_UBB.pdf |
Weitere Informationen
Wiederladerkurs
Hunters World bietet regelmäßig staatlich anerkannte Lehrgänge nach §32 Erste Vorordnung zum Sprengstoffgesetz in Zusammenarbeit mit den zuständigen Prüfbehörden durch.
Bei diesen Lehrgängen wird die Fachkunde für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen vermittelt.
Dies beinhaltet das grundlegende gesetzliche und theoretische Wissen sowie die praktischen Fähigkeiten.
Der Kurs ist gleichermaßen für Jäger wie für Sportschützen geeignet.
Die Lehrgänge dauern incl. Prüfung zwei Tage, Sonntag und Montag.
1. Tag 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr
2. Tag 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Je nach Teilnehmeranzahl können die Endzeiten variieren.
Den Abschluss bildet die behördliche Prüfung mit der anschließenden Übergabe der Fachkunde-Zeugnisse.
Voraussetzung: Zum Lehrgangsbeginn muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34-1 VO SprengG vorgelegt werden.
Diese ist bei der Waffenbehörde der entsprechenden Kreisbehörde zu beantragen.
(ACHTUNG: entspricht NICHT dem Führungszeugnis!)
Bitte beachten Sie hierbei, dass es zu einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten kommen kann.
Diese ist dann 12 Monate gültig.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.